Wie geht man am besten vor, wenn man eine Adresse im Zuge einer Adressermittlung ausfindig machen will und bis auf den Namen ist einem nichts weiter bekannt? Man sollte in allen Fällen logisch vorgehen und folgende Überlegungen anstellen:
- Habe ich dem Kunden Ware geliefert? Wenn ja, an welche Adresse? Übrigens, wenn Sie Ware postlagernd oder an eine Packstation der Post ausliefern, grenzt diese auch den Umkreis des Schuldners ein. Generell sollte man jedoch Lieferadressen, welche nicht zu einer postalisch eindeutig zuordenbaren Person lieber meiden. Oft werden solche Adressen von Leuten genutzt, die nachher ihre Rechnungen nicht zahlen wollen oder zahlen können.
- Nutzen Sie das Internet, um mehr über den Namen in Erfahrung zu bringen. Tippen Sie den Namen zum Beispiel in eine Suchmaschine ein. Nutzen Sie dabei mehrere Suchmaschinen – zum Beispiel die Yahoo! Suche oder die Google Suche, beide Suchen greifen auf verschiedene Dokumente zu und können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Achten Sie darauf, dass Sie keine falschen Verdächtigungen anstellen – oft existiert ein Name mehrfach und hat nichts mit der entsprechend, gesuchten Person oder Firma zu tun.
- Gehen Sie zu einem Dienstleister, welche Zugriff auf spezielle Datenbanken anbietet. Schwarze Listen, Schufaeinträge, Insolvenz-Listen – diese Art Datenbanken sind meist öffentlich nicht zugänglich und dürfen nur auf Anfrage und meist gegen eine Gebühr abgefragt werden. Wenden Sie sich an einen Dienstleister, welche Ihnen diesen Zugriff am besten gebündelt und vereinfacht anbietet.
- Recherchieren Sie bei Mitbewerbern – oft versuchen die schlimmen Fälle die gleiche Masche bei anderen Unternehmen. Trauen Sie sich und rufen Sie einfach mal bei ihrem Mitbewerb an, lassen Sie sich in die Buchhaltung verbinden und fragen Sie ganz offen, ob Ihnen der entsprechende Name etwas sagt.
- Wenn der Name nicht dem echten Namen entspricht oder der Schuldner den Namen einer anderen Person angegeben hat – versuchen Sie in dessen Umfeld zu recherchieren. Evtl. gibt es im Näheren Umfeld des beschuldigten einen brauchbaren Zusammenhang.
- Wenn der Name bekannt ist, können Sie sich zum Zwecke der Adressermittlung auch an eine Detekei wenden – diese sind in der Regel sehr teuer und sollte deshalb nur im äußersten Notfall consultiert werden. Erst wenn die verschiedenen Auskunftsdateien keinen Erfolg brachten und der offene Rechnungsbetrag hoch genug ist sowie eine realistische Chance besteht den Betrag auch noch wirklich wiederzubekommen.
Verfasst von forderungsmanagement