Ein Vollstreckungstitel wird in der Regel vom Gericht ausgestellt und zwar dann, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht beigekommen ist. Hat der Schuldner der Mahnbescheid widersprochen, stellt das Gericht erst einen Vollstreckungstitel aus, wenn die Forderung erfolgreich eingeklagt wurde. Der Vollstreckungstitel ist zudem eine notwendige Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Im Vollstreckungstitel wird in der Regel genau definiert, was der Schuldner zu leisten hat bzw. was geduldet werden soll. Es ist also eine Art amtliches Dokument / Urkunde in dem der Gläubiger gerichtlich seine Forderungen zum Ausdruck bringt. Es gibt verschiedene Vollstreckungstitel – ein Großteil davon sind in der Zivilprozessordnung §794 definiert. Dazu zählt zum Beispiel auch der bekannte Vollstreckungsbescheid, der das Ende eines Mahnverfahrens darstellt. Vollstreckungstitel können auch in Gesetzen verankert sein. Dazu zählt z.B. das Sozialgerichtsgesetz oder das Insolvenzverfahren.