Forderungsausfall

Der natürliche Feind des Unternehmers – der Forderungsausfall! Kaum ein Unternehmer kann sich vor einem Forderungsausfall bewahren. Es gehört zum unternehmerischen Risiko Zahlungsausfälle zu erleiden. Dabei sollte man bei der Kalkulation einen totalen Forderungsausfall, langfristig mit einplanen. Statistisch gibt es je nach Bundesland und Region unterschiedliche Werte mit denen man kalkulieren kann. Es gibt sogar spezialisierte Marktforschungsunternehmen, welche die Zahlungskraft eines Bürgers bis auf Ebene der Strasse herrunterbrechen können. Diese Daten kann man erwerben – speziell Versandhäuser profitieren von diesen Daten. Mit diesen Daten kann man z.B. im Vorfeld gezielte Regionen für bestimmt Produkte auswählen oder eben meiden, da evtl. die Kaufkraft nicht ausreichend hoch ist, um die Produkte zu beziehen. Doch selbst eine detailierte Vorauswahl der Kundschaft, bleiben Forderungsausfälle eine Komponente im Unternehmertum, mit der man sich auseinandersetzen muss und an der kaum ein Unternehmer vorbei kommt. In Deutschland spricht man vom europäischen Mittelfeld, wenn es um die Zahlungsmoral geht. Das widerrum bedeutet, dass es für eine Firma unerlässlich wird, sich mit dem Thema Forderungsmanagement auseinanderzusetzen.

Ein Forderungsausfall ist jedoch nicht immer gleich. Man unterscheidet in der Regel zwischen verschiedenen Formen von Ausfällen:

a) Einer verzögerten Zahlungen, dabei kommt der Schuldner bei der Zahlung in Verzug, dem Unternehmer entsteht dadurch in erster Linie ein Schaden, da er im Zweifel selbst in Verzug mit Zahlungen bei Lieferanten kommt bzw. das Geld nicht verzinsen kann.

b) Einer Teilzahlung bzw. Ratenzahlungen der offenen Posten. Dabei erhält der Gläubiger nur einen Teil der Forderungs bzw. das Geld nur in Raten gezahlt. Der fehlende Anteil bzw. die entstandene Zahlungsverzögerung  ist dann leider als Verlust zu betrachten. Solche Fälle sind dem Unternehmer jedoch meist lieber als einen totalen Zahlungsausfall zu erleiden.

c) Der totale Forderungsausfall. Hierbei ist wirtschaftlich nichts mehr beim Schuldner zu holen. Der wohl schlimmste Fall für einen Unternehmen. Dieser Fall tritt ein, wenn nach der Rechnungsstellung, weder die Mahnung, noch der außergerichtliche Mahnweg und anschliessend das gerichtliche Mahnverfahren nicht zum gewünschten Erfolgt führten.