Kosten für Mahnverfahren

Ein professionelles Mahnverfahren schreckt viele Unternehmer oft ab – da die Kosten für ein Mahnverfahren eine unbekannte Größe einnehmen. Doch in den meisten Fällen hilft es sich im Vorfeld generell zu erkunden, mit welchen Kosten man als Unternehmer rechnen muss, um ein außergerichtliches Mahnverfahren durchführen zu lassen. Denn die Kosten sind oft sehr überschaubar und werden bei erfolgreicher Forderungseintreibung dem Schuldner mitberechnet so entsteht ein kalkulierbares Risiko für den Unternehmer. Nur bei einem totalen Forderungsausfall bleibt der Unternehmer auf den Gebühren für das Mahnverfahren „sitzen“. Ist man jedoch davon überzeugt mit dem nötigen Druck, seine offenen Forderungen einholen zu können – und sieht man beim Schuldner auch die Chance auf eine Zahlung, dann ist das Risiko überschaubar.

Eine außergerichtliche Mahnung besteht in der Regel aus einer mehrstufigen, schriftlichen Zahlungsaufforderung und anschliessend aus einer telefonischen Zahlungsaufforderung – erst nach diesem Mahnverfahren entscheidet man, ob der Schritt vor Gericht gegangen werden muss. Diese verschiedenen außergerichtlichen Mahnstufen sind kein Hexenwerk und preislich absolut überschaubar. Online-Dienstleister haben diesen Prozess zum Teil vollautomatisiert und können hier mit sehr günstigen Pauschalen überzeugen. Zinsen und Pauschalgebühren werden für Normal dem Schuldner bei erfolgreicher EIntreibung der Forderungen mitberechnet. Bei professionellen Dienstleistern sind die anwaltlichen Honorar in den Pauschal-Kosten des Mahnverfahren inkludiert.

Sollte der Schritt zum gerichtlichen Mahnverfahren notwendig werden, dann sind diese Kosten für dieses Mahnverfahren auch oft über Pauschalbeträge geregelt. Diese richten sich ähnlich wie beim außergerechtlichen Mahnverfahren nach der höher der Forderung. Beim außergerichtlichen Verfahren wird oft nur in zwei Kategorien unterteilt – kleinere Forderungen bis 150 Euro und Forderungsbeträge ab 150 €. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren sind die Kosten wesentlich granularer aufgeteilt und bewegen sich in einem Rahmen von ca. 0,1% bis zu 10% der einzutreibenden Forderung. Je höher die Forderung ist, desto geringer der Prozentsatz der Gebühren. Eine kleine Übersicht, welche Rechtsanwaltgebühren bei einem gerichtlichen Mahnverfahren auftreten können findet man in dieser kurzen Zusammenfassung beim Land NRW unter www.mahnverfahren.nrw.de.

Eine Antwort zu „Kosten für Mahnverfahren“

  1. Außergerichtliches Mahnverfahren « Forderungsmanagement Blog sagt:

    [...] erfolgreich, eingetriebener Forderungen, werden die anfallenden, geringen Gebühren dem Schuldner mitberechnet – d.h. nur die harten Fälle, bei denen tatsächlich nichts zu holen ist, werden berechnet. Der [...]

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