Eine ausgefeiltes Forderungsmanagemt muss nicht teuer sein. Wussten Sie zum Beispiel, dass viele Dienstleister die Honorare der Anwälte dem Schuldner weiter berechnen, sodass bei einem erfolgreichem Eintreibe der Forderungen Ihnen keinerlei Kosten entstehen? Mit dieser Methode sind nicht Sie als Auftraggeber der Leidtragende der Kosten sondern der Schuldner.
Das bedeutet, wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderungen über den Weg eines außergerichtlichen Mahnverfahren, welches aus oft aus zwei anwaltlichen Zahlungsaufforderungen und einer zusätzlichen telefonischen Zahlungsaufforderung besteht, zu holen sind, dann scheuen Sie nicht den Weg zu einem Dienstleister aus dieser Branche, denn die Kosten werden dem Schuldner mitberechnet!
Nur bei tatsächlichen Forderungsausfällen, sprich wenn auf dem außergerichtlichen Weg nichts mehr zu holen ist, verlangen die Dienstleister eine Gebühr für Ihre Arbeit. Diese Gebühr richtet sich in vielen Fällen nach der Höhe der offenen Posten und wird oft in zwei Pauschalen getrennt, eine für Beträge unter 100 Euro und eine für Beträge über 100 Euro. Oft werden die Forderungsmanagement-Dienste für kleine offene Beträge schon ab einer Pauschalen Gebühr von 20 Euro angeboten. Natürlich sollte man hier auf die Referenzen achten und im Hinblick auf das Auftreten sowie die regionale Nähe zum eigenen Standort den passenden Dienstleiter auswählen.
Alternativ gibt es bereits einige Online-Dienstleister auf diesem Gebiet, die über eine Online-Plattform vollen Zugriff auf die Steuerung des Forderungsmanagements geben und somit wesentlich günstigere Konditionen anbieten können. Da starten die Preise pro Forderung bereits ab 10 Euro! und je nach Kontingent an monatlichen Forderungen, sind oft auch noch zusätzliche Rabatte verhandelbar.